Waffengesetz
Bitte beachten Sie alle gültigen Waffengesetze, insbesondere Erwerb, Lagerung und führen einer Waffe. Waffen Oberhammer weist ausdrücklich darauf hin!
Waffenscheinfreie Waffen
Abgabe von Gas- und Signalwaffen, Knallpatronen, pyrotechnischen Effekten, Messern nur an Personen mit vollendetem 18. Lebensjahr. Das Führen ist innerhalb befriedeten Besitztums (Haus, Wohnung, Garten) Waffenscheinfrei erlaubt. Für das Führen von Schreckschuss-, Reizstoff- oder Signalwaffen außerhalb des befriedeten Besitztums ist ein "kleiner Waffenschein" nötig. Zusätzlich ist das Führungsverbot von Einhandmessern und ähnlichen Gegenständen zu beachten.
Erwerbscheinpflichtige Waffen
Für den Erwerb und Besitz ist das Waffengesetz zu beachten
Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an uns.